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Pharmazeutische Dienstleistungen
Zur Verbesserung der Versorgungslage verschiedener Erkrankungen können bestimmte Maßnahmen, die sogenannten pharmazeutischen Dienstleistungen, seit 2022 in Apotheken durchgeführt werden. Ein Rezept wird nicht benötigt. Ein Termin kann direkt bei uns in der Apotheke gebucht werden. Kontaktieren Sie uns telefonisch, vor Ort in der Apotheke oder über unsere Terminbuchung auf unserer Website.
Damit Ihr Termin gebucht werden kann/von der Krankenkasse übernommen wird, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Diese werden beim Buchen des Termins unter “Anspruchsberechtigung” abgefragt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die pharmazeutische Dienstleistung von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.: pharmazeutische-dienstleistungen.de
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne bei uns in der Apotheke melden!
Inhalationsberatung:
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren haben die Möglichkeit bei Erstverordnung oder Wechsel eines Inhaliergeräts eine persönliche Beratung in der Apotheke zu erhalten.
Dazu wird vor Ort in der Apotheke demonstriert, wie die Anwendung bestmöglich funktioniert und was beachtet werden muss. Danach können Sie unter Aufsicht mit einem Dummy oder Ihrem eigenen Inhaliergerät die Inhaliertechnik üben, um potentielle Anwendungsfehler zu erkennen und zu beheben.
Eine Inhalationsberatung ist jährlich oder bei Verordnung eines neuen Inhaliergeräts möglich. Eine Beratung wird empfohlen, um unbemerkte Fehler zu erkennen und die Wirksamkeit verschriebener Medikamente und die Anwendungssicherheit zu erhöhen.
Schutzimpfung (Grippe und Covid 19)
Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen der modernen Medizin. Sie schützen nicht nur Sie selbst, sondern tragen auch zum Schutz Ihrer Familie und der gesamten Bevölkerung bei.
Welche Impfungen bieten wir an?
Grippeschutzimpfung (Influenza)
Jährlicher Schutz vor Influenzaviren – besonders empfohlen für Personen ab 60 Jahren, chronisch Erkrankte und
medizinisches Personal.
Eine Impfung in der Apotheke ist ab 18 Jahren möglich.
COVID-19-Impfung
Aktuelle Booster-Impfungen gegen neue Coronavirus-Varianten für optimalen Schutz.
Personen ab 12 Jahren können sich in der Apotheke gegen COVID-19 impfen lassen.
Vor Ort findet eine Beratung und Aufklärung statt, danach wird die Impfung durchgeführt.
Medikationsberatung
Die Medikationsberatung dient dazu, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und zu lösen, damit Sie sich sicher in der Anwendung Ihrer Medikamente fühlen.
Zu der Medikationsberatung zählen.
- Polymedikation (Einnahme von mehr als 5 Medikamenten)
Eine Beratung ist jährlich oder bei Neuverordnung von Medikamenten möglich. - Orale Tumortherapie
Diese Dienstleistung können Sie einmalig in den ersten 6 Monaten nach Therapiebeginn in Anspruch nehmen. - Immunsuppressiva nach einer Organtransplantation
In den ersten 6 Monaten nach Beginn oder Änderung einer Therapie mit Immunsuppressiva nach Organtransplantation ist eine Inanspruchnahme dieser Dienstleistung möglich.
Nach Buchung des Termins wird Ihnen eine Bestätigungsmail mit Link zum Ausfüllen Ihrer Medikamente zugesendet. Bitte tragen Sie vor dem Termin alle aktuell eingenommenen Medikamente ein. Im Termin wird ein Medikationsplan erstellt und bei Bedarf Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt hinzugezogen.
Blutdruckmessung
Bei Einnahme von Medikamenten gegen Bluthochdruck ist eine regelmäßige Kontrolle Ihres Blutdrucks wichtig. Denn nur so kann sichergestellt werden, ob Ihr Blutdruck gut einstellt ist.
In der Apotheke wird eine standardisierte Dreifach-Messung des Blutdrucks mit anschließendem Gespräch zu den Ergebnissen durchgeführt. Im Gespräch können in Abhängigkeit der gemessenen Werte weitere Maßnahmen empfohlen werden.
Die Blutdruckmessung ist jährlich oder bei veränderter Medikation möglich.
Vereinbarung über die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) der „Erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ - ausführliche Fassung
Über die Inanspruchnahme der pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) der „Erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ gemäß Anlage 11 zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V wird zwischen den Apotheken Hugo von Rücker und der Versicherten Person folgende Vereinbarung geschlossen.
§ 1 Ziel und Gegenstand der erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
(1) Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:
• Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender oder Prävention potenzieller arzneimittelbezogener Probleme (ABP)
• Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
• Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
• Förderung der Therapietreue
• Verbesserung des Erreichens von Therapiezielen
• Förderung der Therapieakzeptanz und Gesundheitskompetenz der versicherten Person.
(2) Die Einweisung der versicherten Person erfolgt auf Basis der Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) COPD (aktuell Konsultationsfassung, Empfehlung/Statement 7–11) und Asthma (4. Auflage, 2020. Version 1, Empfehlungen/Statements 13-7 und 13–10) unter Verwendung der entsprechenden Arbeitshilfen nach BAK (v. a. Patientenberatung zur korrekten Anwendung inhalativer Arzneimittel - Standardarbeitsanweisung (SOP) für die Apotheke (Anhang 1), Patientenberatung zur korrekten Anwendung inhalativer Arzneimittel - Ergänzende Informationen zur Standardarbeitsanweisung (SOP) (Anhang 2), korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel - Checkliste für die Apotheke (Anhang 3)). 2Die Dokumente sind als Anhänge dieser Vereinbarung beigefügt.
(3) Die versicherte Person führt die Inhalation grundsätzlich mit einem „Dummy“ bzw. Placebo vom Inhalatortyp der versicherten Person durch. 2Im Einzelfall, wenn therapeutisch möglich, kann die Übung der Arzneimittelinhalation mit ihrem Arzneimittel durchgeführt werden. 3Insbesondere Folgendes wird auf Richtigkeit geprüft: Zustand des Gerätes, Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst, das Beenden. 4Die versicherte Person ist auf die korrekte Anwendung hinzuweisen. Einzelne Schritte werden mit dem „Dummy“, bzw. Placebo vom Inhalatortyp der versicherten Person wiederholt. Es erfolgen ein Abschlussgespräch und eine Abschlussdokumentation.
(4) Die versicherte Person erhält Zugang zu den vollständigen Vertragsunterlagen.
§ 2 Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen (Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren) mit Neuverordnung von Devices zur Inhalation bzw. Device-Wechsel oder versicherte Personen (Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren), die laut dokumentierter Selbstauskunft während der letzten 12 Monate keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Inhalatortyp in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und die auch laut dokumentierter Selbstauskunft nicht im DMP Asthma / COPD eingeschrieben sind.
§ 3 Bindung an die Apotheke
Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung bindet sich die versicherte Person zur Inanspruchnahme der pDL an die als Vereinbarungspartner gewählte Apotheke.
§ 4 Mitwirkungspflicht
Die versicherte Person sichert zu, während der Inanspruchnahme des Angebots der pDL die Erbringung der pDL aktiv zu unterstützen und der Apotheke alle dazu erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere hinsichtlich der Änderungen und Ergänzungen ihrer Medikation oder Erkrankungen, falls diese für die Inanspruchnahme der jeweiligen pharmazeutischen Dienstleistung relevant sind.
§ 5 Vorherige Inanspruchnahme
Die versicherte Person bestätigt, dass sie die pDL in dem im § 2 definierten Zeitraum noch nicht in Anspruch genommen hat bzw. eine Neuverordnung von Devices zur Inhalation bzw. ein Device-Wechsel vorliegt.
§ 6 Kündigung
(1) Die versicherte Person kann die Teilnahme am Angebot der pDL ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. 2Die Kündigung hat schriftlich (per Post, Telefax, E-Mail) gegenüber der Apotheke zu erfolgen.
(2) Kündigt die versicherte Person, bevor die Erbringung der pDL abgeschlossen ist, z. B. bevor sie einen vorgesehenen Folgetermin wahrgenommen hat, kann sie die pDL erst wieder nach Ablauf der in § 2 beschriebenen Frist ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Abbruchs in Anspruch nehmen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt sowohl für die Apotheke und die versicherte Person unberührt.
§ 7 Datenschutz
(1) Es gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen. Die für die pDL notwendige Erfassung der Gesamtmedikation einer versicherten Person unter Abgleich der der jeweiligen Apotheke dazu vorliegenden Informationen sowie der Patientenangaben erfolgt unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Die versicherte Person erhält auf Verlangen von der betreuenden Apotheke Auskunft gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu ihren personenbezogenen gespeicherten Daten.
(2) Die Apotheke geht in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich, sorgsam und zweckgebunden mit den Daten der teilnehmenden versicherten Personen um. 2Sie hat alle unter ihrer Leitung tätigen Personen, die nicht der Berufsordnung unterliegen, über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
§ 8 Verantwortlichkeit der Apotheke
(1) Die Apotheke trägt die pharmazeutische Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der pDL. Sie hat die aufgrund der Art der pDL erforderliche Sorgfalt zu beachten.
(2) Der Erbringung der pDL liegen die Auskünfte der versicherten Person bzw. die Auskünfte des Arztes, mit dem Rücksprache gehalten wurde, zugrunde. 2Für deren Richtigkeit trägt die Apotheke keine Verantwortung.
(3) Falsche oder unzutreffende Angaben der versicherten Person, insbesondere zum Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen können rechtliche Konsequenzen haben.
§ 9 Quittierung
Die versicherte Person bestätigt durch eine weitere Unterschrift auf dieser Vereinbarung, dass sie die pDL vollständig erhalten hat.
Bei erneuter Leistungserbringung: Bestätigung der Anspruchsberechtigung und Quittierung des Erhalts
„Ich bestätige, dass bei mir eine Neuverordnung eines Inhalationsgerätes (Devices) bzw. Geräte-/Devicewechsel vorliegt bzw. dass ich während der letzten 12 Monate keine Einweisung mit praktischer Übung in das von der Apotheke abgegebene Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten habe und nicht in das DMP Asthma oder COPD eingeschrieben bin.“